Trinkgelder ("Bakschisch"):
Da der durchschnittliche Verdienst bei weniger als 250.- DM monatlich liegt, sind viele im Tourismus Beschäftigte auf Trinkgelder angewiesen. Das "Bakschisch" gehört daher zum guten Ton. Sie sollten daher darauf achten, daß Sie nicht zu wenig und nicht zu viel an Trinkgeldern geben.
Wir möchten Ihnen deshalb in diesem Kapitel einen Hinweis auf die angemessene Höhe des Trinkgeldes geben:
Bei Gruppenreisen hat sich folgende Regelung eingebürgert: Der Tourist sollte pro Reisetag an Trinkgeldern einplanen: Reiseführer 3.- DM, Busfahrer 2.- DM;
Eine Gruppe von durchschnittlicher Größe sollte im Restaurant für Frühstück und Abendessen jeweils ca. 15.- DM an Trinkgeldern geben. Größere Gruppen sollten den Betrag etwas aufstocken.
Für die Kofferträger sollte die Gruppe pro Handling insgesamt ca. 15.- DM einplanen.
Bei den Getränkerechnungen im Restaurant sollten die Gäste nach der 10 % Regelung verfahren.
Von Einzelpersonen werden höhere Trinkgelder erwartet. Für den Gepäckträger sind 100 SYP üblich. Das Personal an Rezeption und im Restaurant wird entsprechend des geleisteten Services belohnt.
Auch Taxifahrer, Barbiere und Schuhputzer erwarten ein Trinkgeld.
Flughafenservice: Bei Abholung vor der Paßkontrolle bzw. Einchecken bei Abreise sollten Einzelreisende ca. 5.-DM Trinkgeld geben, Gruppen, je nach Größe insgesamt 10.- bis 20.- DM.